Pflanzarbeiten für Gärten wie die Neuanlage oder auch die regelmäßige Gartenpflege können unter Umständen steuerlich geltend gemacht werden. Gerne geben wir Ihnen einen kleinen Überblick, welche Gartenarbeit absetzbar ist.

Welche Gartenarbeiten kann ich steuerlich absetzen?

Handwerkliche Dienstleistungen, die der Erhaltung, Renovierung und Modernisierung dienen, wie z.B. die Neu- oder Umgestaltung Ihres Gartens, werden vom Staat gefördert.

Gleiches gilt für haushaltsnahe Dienstleistungen, wie die Pflege Ihrer Gartenanlage. In beiden Fällen können Sie die angefallenen Lohnkosten und die Entsorgung steuerlich in Abzug bringen.


Derzeit staffeln sich die Steuervergünstigungen wie folgt:

Handwerkliche Dienstleistungen z.B. Gartenneu- oder -umgestaltung sowie Wegebauarbeiten (§ 35a Abs. 2 Satz 2 EStG)

20% von max. 6.000,00 € = 1.200,00 €

Haushaltsnahe Dienstleistungen z.B. Gartenpflege (§ 35a Abs. 2 Satz EStG)

20% von max. 20.000,00 € = 4.000,00 €

Das sind die Voraussetzungen für Ihre Steuervorteile

Wichtig ist, dass Sie folgende Punkte beachten, damit Sie die Steuervergünstigungen in vollem Umfang nutzen können:

  • Die gesetzliche Mehrwertsteuer muss auf dem Rechnungsbeleg ausgewiesen sein.
  • Materialkosten sind nicht anrechenbar. Achten Sie daher unbedingt darauf, dass Lohn- und etwaige Maschinen- und Fahrtkosten separat auf der Rechnung ausgewiesen sind.
  • Barzahlungen werden nicht anerkannt. Der Rechnungsbetrag muss über ein Bankkonto an den Empfänger überwiesen werden.
  • Beachten Sie bitte, dass Steuerermäßigungen nur im Jahr der Zahlung beansprucht werden können.